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Lifewave behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an diesen Richtlinien vorzunehmen.

Unternehmensrichtlinien
Einführung

01. Ethische Prinzipien von LifeWave
02. Definitionen
03. Bewerbungsprozess
04. Mitgliederverpflichtungen
05. Sponsern
06. Bestellung von Produkten und Verkaufsmaterialien
07. Rücksendungen
08. Ausstellungsrichtlinien
09. Werbung und Vorführungen
10. Provisionen und Gebühren
11. AutoShip-Kündigung, Disziplinarverfahren, Austritt und Kündigung
12. Datenschutzrichtlinien
13. Anti-Spam-Richtlinien

Unternehmensrichtlinien und -verfahrensweisen

Es folgt eine Zusammenfassung der Richtlinien und Verfahrensweisen, die am 1. September 2004 in Kraft getreten sind. LifeWave, LLC (nachstehend bezeichnet als „LifeWave“).

Änderungsdatum: 1. Oktober 2008*
*Diese Online-Version der Zusammenfassung der Richtlinien und Verfahrensweisen ersetzt alle gedruckten Zusammenfassungen.

EINFÜHRUNG

Die Richtlinien und Verfahrensweisen von LifeWave regeln die Geschäftstätigkeit der Mitglieder von LifeWave im Verhältnis zu LifeWave, anderen Mitgliedern von LifeWave sowie Einzelhandelskunden. Der LifeWave-Vergütungsplan (der „Vergütungsplan“), der LifeWave-Mitgliedsantrag (der „Mitgliedsantrag“) und die Richtlinien und Verfahrensweisen bilden einen Gesamtvertrag (den „Vertrag“) zwischen dem jeweiligen unabhängigen LifeWave-Mitglied und LifeWave, LLC. LifeWave behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an den Richtlinien und Verfahrensweisen vorzunehmen. LifeWave behält sich ebenfalls das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Richtlinien und Verfahrensweisen außer Kraft zu setzen. Änderungen treten nach Bekanntgabe durch LifeWave oder nach Veröffentlichung auf der Website von LifeWave in Kraft. LifeWave behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an den Richtlinien und Verfahrensweisen vorzunehmen. LifeWave behält sich ebenfalls das Recht vor, nach eigenem Ermessen jegliche Richtlinien und Verfahrensweisen außer Kraft zu setzen. Änderungen treten nach Bekanntgabe durch LifeWave oder nach Veröffentlichung auf der Website von LifeWave in Kraft.

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1. ETHISCHE PRINZIPIEN VON LIFEWAVE

1.1 Als unabhängiger Subunternehmer und Mitglied von LifeWave, LLC versichere ich und willige ein, dass ich meine geschäftlichen Tätigkeiten stets ehrlich und fair führen werde. Als Sponsor werde ich meinen Verantwortungen als Führungskraft nachkommen. Ich werde die Richtlinien und Verfahrensweisen nach besten Kräften einhalten. Ich werde weder Erkrankungen diagnostizieren noch Behandlungen für Erkrankungen verschreiben und ich werde keine Behauptungen über die Produkte von LifeWave aufstellen. Ich werde die Produkte von LifeWave und den Vergütungsplan nicht falsch darstellen und werde mich nicht auf verunglimpfende, irreführende, betrügerische oder illegale Praktiken einlassen.

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2. DEFINITIONEN

In diesen Richtlinien und Verfahrensweisen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung.

2.1 LifeWave-Mitglied: Eine Person oder andere Rechtsperson, die LifeWave beitritt, alle Bedingungen erfüllt, den Richtlinien und Verfahrensweisen zustimmt und deren Mitgliedsantrag vom Unternehmen genehmigt wird.

2.2 LifeWave-Mitgliedsantrag: Der online erhältliche oder gedruckte Mitgliedsantrag, der ausgefüllt werden muss, damit man LifeWave-Mitglied werden kann.

2.3 LifeWave-Gruppe: Die von einem LifeWave-Mitglied registrierten neuen Mitglieder und Einzelhandelskunden.

2.4 LifeWave-Sponsor: Die Person oder Rechtsperson (das LifeWave-Mitglied), die ein anderes LifeWave-Mitglied registriert.

2.5 LifeWave-Mitgliedschaft: Die Position eines Mitglieds innerhalb der Struktur der LifeWave-Mitgliedschaft.

2.6 Sponsor-Upline: Die Struktur des LifeWave-Mitglieds, unter der neue Mitglieder registriert werden. Die Upline beginnt mit dem Sponsor eines Mitglieds und baut sich durch die Sponsoren der jeweils folgenden Mitglieder nach oben auf.

2.7 Platzierungs-Upline: Die Struktur des LifeWave-Mitglieds, unter der neue Mitglieder registriert werden. Die Upline beginnt mit dem Mitglied, dass direkt über einem neuen Mitglied positioniert ist, unabhängig vom Sponsor des neuen Mitglieds, und baut sich ohne Berücksichtigung der Sponsorenbeziehungen durch alle nachfolgenden Mitglieder auf.

2.8 LifeWave-Vertriebspartner: Dieser Begriff wird bei LifeWave synonym mit dem Begriff „LifeWave-Mitglied“ verwendet.

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3. DER BEWERBUNGSPROZESS

3.1 Antrag: Um Mitglied von LifeWave, LLC zu werden, muss der Antragsteller entweder den Mitgliedsantrag ausfüllen und unterschrieben an LifeWave zurücksenden oder sich online, von Hand oder per Telefon bewerben. Mit seiner Unterschrift stimmt der Antragsteller den Richtlinien und Verfahrensweisen zu. Bei Online-Bewerbungen muss der Antragsteller durch Anklicken eines entsprechenden Kästchens den Richtlinien und Verfahrensweisen zustimmen, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

3.2 Geltungsbereich: Mit der Genehmigung des Mitgliedantrags sind Sie berechtigt, in den USA sowie in allen Ländern, die von LifeWave formell an die LifeWave-Mitglieder generell bekanntgegeben werden, Geschäfte zu tätigen.

3.3 Kunden-ID-Nummer: Alle LifeWave-Mitglieder erhalten von LifeWave, LLC eine eindeutige numerische Identifikationsnummer (die „ID-Nummer“). Mitglieder in den USA müssen die Sozialversicherungsnummer (für die natürliche oder juristische Person) bzw. eine entsprechende Treuhand-Identifikationsnummer angeben. Weiterhin gibt es spezielle Richtlinien und Verfahrensweisen für die Cash Card, mit der Mitglieder/Vertriebspartner von LifeWave bezahlt werden.

3.4 Nießbrauchsrechte: LifeWave-Mitgliedschaften können Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Treuhandgesellschaften gewährt werden. Eine Einzelperson darf jedoch keine Nießbrauchsrechte besitzen oder in mehreren Mitgliedschaften eingetragen sein.

3.5 Kapitalgesellschaften: Antragstellende Kapitalgesellschaften müssen die Namen und Funktionen der leitenden Angestellten (Präsident, Vizepräsident/en, Geschäftsführer und Finanzdirektor), der Vorstandsmitglieder und der Aktionäre angeben.

3.6 Personengesellschaften: Bei Anträgen von Personengesellschaften, einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung, muss eine Kopie der Gründungsurkunde bzw. des Gesellschaftsvertrags oder des Betriebsführungsvertrags, falls vorhanden oder gesetzlich vorgeschrieben, mit eingesendet werden.

3.7 Treuhandgesellschaften: Anträge von Treuhandgesellschaften müssen einen unterzeichneten Brief enthalten, in dem der Manager oder der Treuhänder der Treuhandgesellschaft ausgewiesen wird.

3.8 Alleininhaber und andere Rechtsträger: Alleininhaber und eingetragene Firmennamen (d. h. fiktive Geschäftsnamen) mit eigener Steuernummer müssen u. U. eine unterzeichnete Erklärung oder Kopie der Eigentumsbescheinigung oder andere zweckmäßige Dokumente und Steuernachweise einreichen.

3.9 Änderungen im Mitgliedsstatus: LifeWave-Mitglieder, die ihren Status von dem einer individuellen Mitgliedschaft zu der eines Teilhabers in einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Treuhandgesellschaft unter dem selben Sponsor ändern möchten, können dies vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung von LifeWave, LLC tun.

3.10 Heirat von LifeWave-Mitgliedern: Wenn zwei LifeWave-Mitglieder heiraten, können sie ihre eigenen, unabhängigen Strukturen beibehalten.

3.11 Scheidung von LifeWave-Mitgliedern: Eine gemeinsame Mitgliedschaft zweier LifeWave-Mitglieder, die sich scheiden lassen, wird von LifeWave weiterhin gemäß dem ursprünglichen Mitgliedsantrag behandelt, bis ein schriftliches Kündigungsschreiben beider Parteien oder ein offizielles gerichtliches Schreiben, das anderweitige Anweisungen erteilt, bei LifeWave eingereicht wird.

3.12 Tod eines LifeWave-Mitglieds: Im Falle des Todes eines LifeWave-Mitglieds geht die Mitgliedschaft vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung von LifeWave testamentarisch oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt auf die Erben des Mitglieds über.

3.13 Transfer der LifeWave-Mitgliedschaft: Der Transfer bzw. die Übereignung der Mitgliedsverpflichtungen ist LifeWave-Mitgliedern untersagt, es sei denn, es wird beim Kundendienst ein Formular zum „Transfer eines LifeWave-Geschäftszentrums“ zur Ansicht und Billigung eingereicht.

3.14 Datenänderungen eines LifeWave-Mitglieds: Änderungen der Daten, wie beispielsweise der Adresse oder des eingetragenen Namens der LifeWave-Mitgliedschaft, sind vorzunehmen, indem beim Kundendienst ein neuer Mitgliedsantrag (auf dem oben deutlich sichtbar das Wort „Änderung“ vermerkt ist) eingereicht wird. Die Änderungen können jedoch auch online vom LifeWave-Mitglied selbst vorgenommen werden.

3.15 Volljährigkeit: Antragsteller auf eine LifeWave-Mitgliedschaft müssen im Sinnes des Gesetzes ihres Heimatlandes volljährig sein.

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4. MITGLIEDERVERPFLICHTUNGEN

4.1 Allgemeines: LifeWave-Mitglieder sind verpflichtet, die ethischen Prinzipien von LifeWave, die Richtlinien und Verfahrensweisen, den Mitgliedsantrag, den Vergütungsplan, alle vertraglichen Verpflichtungen sowie alle Landes- und Bundesgesetze sowie alle anderen geltenden Gesetze einzuhalten.

4.2 Unabhängige Subunternehmer: Der Status der LifeWave-Mitglieder ist der eines unabhängigen Subunternehmers. Ein LifeWave-Mitglied ist kein Bevollmächtigter, Angestellter, Partner und keine Partei in einem Joint Venture von LifeWave, LLC oder eines Sponsors bzw. eines anderen LifeWave-Mitglieds.

4.3 Unlauterer Wettbewerb, „Cross-Sponsoring“ und „Downline-Raiding“: Es ist LifeWave-Mitgliedern nicht gestattet, andere LifeWave-Mitglieder in andere Network-Marketing- oder Direktverkaufsunternehmen zu sponsern oder sie abzuwerben (Cross-Sponsoring), es sei denn, diese Person wurde von dem LifeWave-Mitglied persönlich gesponsert und in die Downline im Vergütungsplan des LifeWave-Mitglieds gesetzt. Derartige Handlungen stellen einen Grund für eine Vertragsbeendigung dar. Ferner ist es Mitgliedern nicht gestattet, andere Mitglieder zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von LifeWave, LLC zu animieren („Downline-Raiding“ bzw. Abwerbung der Downline). Derartige Handlungen stellen einen Grund für eine Vertragsbeendigung dar.

4.4 Behauptungen über die Produkte: Das LifeWave-Mitglied darf keine Behauptungen über medizinische oder therapeutische Wirkungen der Produkte aufstellen oder LifeWave, LLC und die Produkte von LifeWave, LLC nicht auf unerlaubte Weise darstellen. Weiterhin darf das LifeWave-Mitglied nicht behaupten, dass die Produkte von LifeWave für die Heilung von Krankheiten geeignet sind.

4.5 Behauptungen über Einkommen und Geschäftsmöglichkeiten: Das LifeWave-Mitglied darf keine unangemessenen oder irreführenden Angaben oder andere Falschangaben im Hinblick auf die Einnahmen oder das potenzielle Einkommen von LifeWave-Mitgliedern machen. Weiterhin darf das LifeWave-Mitglied keine Einnahmen garantieren oder Erwartungen schüre und keine Prämienabrechnungen oder Einkommensaufstellungen oder Kopien derselben vorzeigen.

4.6 Behauptungen über Wachstum: Ein LifeWave-Mitglied darf nicht andeuten oder behaupten, dass zusätzliche Produkte oder Leistungen zum derzeitigen Produkt- und Leistungsangebot hinzukommen oder dass Verbesserungen im Hinblick auf den Vergütungsplan bevorstehen oder dass neue Länder, Territorien oder Verkaufsgebiete zusätzlich zu den derzeitigen Ländern, Territorien und Verkaufsgebieten von LifeWave eröffnet werden, wenn nicht bzw. bis nicht eine derartige Änderung offiziell von LifeWave, LLC schriftlich bekanntgegeben wurde.

4.7 Behauptungen über Zulassung durch Behörden: Das LifeWave-Mitglied darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Produkte von LifeWave von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden.

4.8 Internationaler Verkauf: Das LifeWave-Mitglied darf die Produkte von LifeWave nur in den Ländern, Territorien oder Verkaufsgebieten vertreiben, in denen der Verkauf derartiger Produkte durch LifeWave, LLC genehmigt wurde. Ein LifeWave-Mitglied kann Produkte, die ausschließlich in einem bestimmten Verkaufsgebiet angeboten werden, in diesem Verkaufsgebiet erwerben, darf diese Produkte jedoch nicht in einem anderen Verkaufsgebiet wiederverkaufen.

4.9 Kündigung der LifeWave-Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft wird automatisch von LifeWave gekündigt, wenn das LifeWave-Mitglied in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten nicht mindestens 55 PV (Persönliches Volumen) an Produkten erwirbt.

4.10 Mitteilung über unethisches Verhalten: Beschwerden müssen generell dem jeweiligen Upline-Sponsor des LifeWave-Mitglieds mitzuteilen und von diesem weitergeleitet werden. Spezifische Beschwerden über andere LifeWave-Mitglieder oder Mitteilungen über Verstöße gegen diese Richtlinien und Verfahrensweisen durch ein anderes LifeWave-Mitglied müssen der Kundendienstabteilung von LifeWave schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt werden, damit die negativen Aspekte im Zusammenhang mit derartigen Beschwerden so gering wie möglich gehalten werden.

4.11 Durchsetzung der Bestimmungen: Sollte LifeWave, LLC auf die Einhaltung einer Bestimmung dieser Richtlinien und Verfahrensweisen bei einem LifeWave-Mitglied nicht bestehen, verzichtet LifeWave damit nicht darauf, diese Bestimmung/en gegenüber diesem LifeWave-Mitglied oder einem anderen LifeWave-Mitglied anzuwenden.

4.12 Mitgliederlisten: Listen der LifeWave-Mitglieder („Listen“), sowohl vollständige als auch unvollständige und unabhängig davon, ob sie von einem LifeWave-Mitglied, von LifeWave, LLC oder von einer dritten Partei erstellt wurden, stellen vertrauliche und firmeneigene Informationen von LifeWave dar. Die Listen sind für die ausschließliche und beschränkte Verwendung durch LifeWave-Mitglieder gedacht, und sollen ausschließlich bei der Schulung, Unterstützung und Beistandsleistung der Downline des Mitglieds behilflich sein, um das Geschäft des LifeWave-Mitglieds weiter zu fördern.

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5. SPONSORING

5.1 Sponsoring: Das Sponsern anderer Life-Wave-Mitglieder stellt einen wichtigen Aspekt der Life-Wave-Mitgliedschaft dar und umfasst sowohl Vorteile als auch Verantwortlichkeiten. Life-Wave-Mitglieder können neue Mitglieder sponsern. Sponsoren dürfen nicht gegen die vertraglichen Bestimmungen von LifeWave verstoßen haben.

5.2 Informationen für potenzielle LifeWave-Mitglieder: Der Sponsor ist verpflichtet, dem potenziellen LifeWave-Mitglied vor oder bei Abschluss des Mitgliedsantrags eine Kopie der aktuellen Richtlinien und Verfahrensweisen zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Anmeldung online, muss das potenzielle neue Mitglied ein entsprechendes Kästchen anklicken und damit seine/ihre Zustimmung zu den Richtlinien und Verfahrensweisen geben. Bei der Online-Anmeldung kann eine Kopie der Richtlinien und Verfahrensweisen heruntergeladen und ausgedruckt werden.

5.3 Downline-Positionierung: Ein LifeWave-Mitglied darf eine persönlich gesponserte Person nur in seine/ihre Downlines unter seinen/ihren finanziellen Zentren positionieren. Es ist nicht gestattet, Personen in anderen Lines, einschließlich „Cross-Lines“, zu positionieren.

5.4 Wechsel des Sponsors: Sponsorwechsel sind nicht gestattet. Die Beziehung zwischen einem LifeWave-Mitglied und seinem Sponsor bleibt bestehen, es sei denn, das LifeWave-Mitglied hat unethische Methoden beim Sponsern angewendet oder einen unbeabsichtigten Fehler bei der Positionierung gemacht. Im Falle einer fehlerhaften Positionierung muss die Änderung innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach dem Datum der Registrierung eingereicht und vollzogen werden. Das Mitglied, dessen Position geändert wird, darf in der Zwischenzeit keine anderen Personen sponsern. Alle Änderungen, aus welchem Grund auch immer, erfolgen nach eigenem Ermessen von LifeWave, LLC.

5.5 Globales Sponsoring: Das LifeWave-Mitglied kann Personen in anderen Ländern, in denen LifeWave, LLC derzeitig geschäftlich tätig ist, in seinen/ihren Downlines sponsern.

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6. BESTELLUNGEN DER PRODUKTE UND VERKAUFSMATERIALIEN

Bestellungrichtlinien:

Das LifeWave-Mitglied bestellt Produkte gemäß den folgenden Bestimmungen:

6.1.1 Produktbestellungen werden in der Regel innerhalb von zwei bis fünf (2 – 5) Geschäftstagen bearbeitet.

6.1.2 Nach Erhalt muss der Inhalt der Lieferung vom LifeWave-Mitglied sofort auf Vollständigkeit und Verkaufsfähigkeit überprüft werden.

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7. RÜCKSENDUNGEN

7.1 30-Tage-Rückgabegarantie

7.1.1Wenn der Käufer mit einem Produkt nicht zufrieden ist, muss er innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum den Kundendienst kontaktieren und erhält Anleitungen zur Rücksendung und eine Rücksendungsnummer (Return Merchandise Authorization Number, RMA).

7.1.2 Für an LifeWave zurückgesendete, unverbrauchte Produkte wird lediglich der Verkaufspreis des Produkts einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer zurückerstattet. Es erfolgt keine Rückerstattung der Versandkosten oder anderer Kosten, die durch die Rücksendung des Produkts an LifeWave entstehen. Da Bestellungen in US-Dollar abgewickelt werden, werden auch Rückerstattungen in US-Dollar gezahlt. *Bitte beachten: Wenn keine ausreichende Menge des Produkts zum Zurücksenden übrig ist, gilt das Produkt als aufgebraucht und wird nicht zurückerstattet.

7.2 Rücksendungen - Allgemeine Informationen (Kurzfassung)

7.2.1 Mehrere Pakete des gleichen Produkts müssen in ungeöffnetem und wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgesendet werden, mit Ausnahme des einen Pakets, aus dem das Produkt entnommen wurde. Das geöffnete Paket ist ebenfalls zurückzusenden.

7.2.2 Alle Rücksendungen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum erfolgen.

7.2.3 Vor der Rücksendung ist vom Kundenservice eine Rücksendungsnummer (RMA-Nummer) einzugeholen.

7.2.4 Bei Rücksendung der erstmaligen Bestellung wird die Aktivierung des Mitglieds im Geschäftszentrum gelöscht und alle erwirtschafteten Provisionen des erstmaligen Verkaufs werden einbehalten.

7.2.5 Beschädigte oder defekte Waren werden nicht erstattet, sondern umgetauscht, und werden inspiziert.

7.2.6 Verkaufshilfen wie Poster, Banner, Literatur und CDs können von registrierten Vertriebspartnern nicht zurückgegeben werden.

7.2.7 Wenn ein Mitglied erstmalig ein bestelltes Produkt als verloren gegangen meldet, erhält dieses Mitglied ein Ersatzprodukt. Wenn dasselbe Mitglied das Paket zum zweiten Mal als verloren gegangen meldet, erhält das Mitglied eine Rückerstattung und seine/ihre Mitgliedschaft wird gekündigt.

7.3 Rücksendungsnummer (RMA):

Alle zurückgesendeten Produkte müssen auf eine im Geschäftszentrum des LifeWave-Mitglieds aufgegebene Bestellung zurückzuführen sein.

7.3.1 Die Produkte können dann an die vom Kundendienst angegebene Adresse zurückgeschickt werden. Pakete ohne Rücksendungsnummer (RMA-Nummer) (die Rücksendungsnummer muss deutlich sichtbar AUSSEN auf dem Paket zu sehen sein), können nicht angenommen werden und werden kostenpflichtig an das LifeWave-Mitglied zurückgeschickt. Dafür gibt es keine Ausnahmen. Das LifeWave-Mitglied übernimmt alle Versandkosten.

7.3.2 Pakete, die korrekt eingesendet werden, werden bearbeitet, und das LifeWave-Mitglied erhält eine Rückerstattung.

7.4 Rücknahme der erstmaligen Bestellung:

7.4.1 Mitglieder, die ihre erstmalige Bestellung zurücksenden, erhalten eine Rückerstattung, vorausgesetzt, dass die obigen Schritte befolgt werden und die Rücksendung innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum erfolgt. Hat das LifeWave-Mitglied eine Provision von LifeWave erhalten, wird diese von der Erstattung abgezogen.

7.4.2 Produkte werden nur erstattet, wenn sie in ungeöffnetem und wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgesendet werden.

7.4.3 Bei Rücksendung der erstmaligen Bestellung wird die Aktivierung des Mitglieds im Geschäftszentrum gelöscht.

7.4.4 Alle für die Bestellung erhaltenen Volumenprovisionen und anderen Provisionen werden von der Rückerstattung abgezogen.

7.4.5 Alle Produktpakete, einschließlich Großhandels- und Einzelhandelspakete, müssen ungeöffnet und in wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgesendet werden. Angebrochene Pakete werden nicht akzeptiert. Ersatzprodukte werden ebenfalls nicht akzeptiert.

7.5 Umtausch:

7.5.1 Alle zum Umtausch bestimmten Produkte müssen innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum und ungeöffnet eingesendet werden.

7.5.2 Mit Ausnahme von beschädigten oder defekten Waren müssen alle Produkte in ungeöffnetem und wiederverkaufsfähigem Zustand zurückgesendet werden, um erstattet zu werden.

7.5.3 Wenn ein Produkt einer Bestellung umgetauscht wurde, kann das ersetzte Produkt nicht noch einmal umgetauscht bzw. erstattet werden.

7.6 Erstattung: Erstattungen werden der Kreditkarte gutgeschrieben, die für den Einkauf verwendet wurde. Falls diese Karte nicht mehr gültig ist, ist der Kundendienst zu kontaktieren. Zahlungen per Scheck oder Barzahlungen werden per Scheck erstattet. Der Scheck wird dem LifeWave-Mitglied in der Post zugeschickt.

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8. AUSSTELLUNGSRICHTLINIEN

8.1 Ausstellungsrichtlinien/Warenrücksendungen

8.1.1 Für Ausstellungen und andere Veranstaltungen erworbene Produkte können nicht zurückgesendet werden.

8.1.2 Vertriebspartner müssen Ihren Bestand für derartige Veranstaltungen sorgfältig planen, um Restposten gering zu halten.

8.1.3 Der Verkauf und das Umsatzvolumen werden bei der Bestellung verbucht. Gemäß den Bestimmungen des Zahlungsplans sind Rücksendungen von Bestellungen für Ausstellungen nicht gestattet.

8.1.4 Produkte zur Verkaufsförderung wie Poster, Banner, Literatur und CDs können nicht zurückgesendet werden.

8.2 Produktbestellungen: Produkte können per Post, per E-Mail und online bestellt werden. Für Produktbestellungen per Post muss ein Bestellformular ausgefüllt und direkt an LifeWave geschickt werden. Die Bestellungen mehrerer LifeWave-Mitglieder dürfen nicht auf einem Bestellformular zusammengefasst werden.

8.3 Bezahlung: Die Bezahlung der Produkte kann per Kreditkarte (Visa, MasterCard), Scheck, Bankwechsel oder mit Bargeld erfolgen. Bankwechsel werden nach der Registrierung eines Mitglieds im automatischen Versand (Autoship) vereinbart.

8.4 Beschränkungen: Das LifeWave-Mitglied darf Bestellungen nicht unter dem Namen eines anderen LifeWave-Mitglieds aufgeben. Bestellungen, die nicht im Auftrag der eigenen Mitgliedschaft eines LifeWave-Mitglieds aufgegeben wurden, werden von LifeWave nicht angenommen.

8.5 Umsatzsteuer: In den meisten Rechtsgebieten wird für die LifeWave-Produkte eine Umsatz- und Gebrauchsteuer erhoben. In einigen Rechtsgebieten wird die Umsatzsteuer von LifeWave aufgeschlagen und abgeführt. LifeWave-Mitglieder werden von LifeWave informiert, wenn sie verpflichtet sind, diese Steuern aufzuschlagen.

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9. WERBUNG UND PRODUKTVORFÜHRUNGEN

9.1 Werbung: Es ist im Interesse von LifeWave, LLC, dass LifeWave-Mitglieder beim Absatz der Produkte von LifeWave und bei der Nutzung der Marketingmöglichkeiten die geltenden Bestimmungen einhalten. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kann dem Ruf von LifeWave, LLC sowie seiner Produkte schaden und zu unerwünschter Publicity und möglicherweise zu gesetzlichen Verfahren führen. Alle von einem LifeWave-Mitglied verwendeten Werbematerialien müssen deutlich mit den Worten „Unabhängiger Vertriebspartner von LifeWave“ gekennzeichnet sein.

9.2 Eigene Anfertigung von Werbematerialien: LifeWave, LLC rät dem LifeWave-Mitglied davon ab, eigene Werbeartikel zur persönlichen Verwendung anzufertigen. Es ist dem LifeWave-Mitglied nicht gestattet, Werbematerialien ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von LifeWave Corporate für den Wiederverkauf anzufertigen.

9.3 Markennamen: Das LifeWave-Mitglied darf das geistige Eigentum von LifeWave, insbesondere Urheberrechte, Marken, Logos, Betriebsgeheimnisse und unverkennbare Slogans oder Sätze, die von LifeWave, LLC verwendet werden, nicht zur Förderung seiner Geschäfte nutzen. Weiterhin ist es dem LifeWave-Mitglied nicht gestattet, durch den Gebrauch von oder die Einreichung eines Antrags auf ein Markenzeichen oder Urheberrecht Rechte, Beteiligungen oder Gerichtstitel zu einem Namen, Markenzeichen, Logo oder Betriebsgeheimnis von LifeWave, LLC und dessen Produkten zu erwerben.

9.4 Werbung in elektronischen Medien und Massenmedien: Die Werbung in elektronischen Medien und Massenmedien ist nicht gestattet. Das LifeWave-Mitglied darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht per TV, Kabel-TV, Radio, Zeitung, E-Mail oder durch andere Formen elektronischer Medien oder Massenmedien für die Produkte und Leistungen von LifeWave, LLC werben. Die Genehmigung kann im Ermessen von LifeWave vorenthalten werden.

9.5 Telemarketing: Ein Mitglied, das LifeWave-Produkte per Telefon vertreibt, muss alle geltenden Rechte und Bestimmungen auf Landes- und Bundesebene hinsichtlich Telefonmarketing und -werbung, einschließlich der Registrierung als Telemarketer, einhalten.

9.6 Internet/Website: Wir empfehlen dem LifeWave-Mitglied, Gebrauch von unseren Websites zu machen. Das LifeWave-Mitglied kann jedoch auch eine eigenen Webseite, Homepage oder Website erstellen. Dabei gelten die folgenden Bestimmungen.

9.7 Aufzeichnungen von Unternehmensmaterialien: Es ist dem LifeWave-Mitglied nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von LifeWave gesponserten wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen.

9.8 Aufzeichnungen durch LifeWave-Mitglieder: Ein Life-Wave-Mitglied darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Marketing- und Kommunikationsabteilung von LifeWave keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von LifeWave-Veranstaltugen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.

9.9 Medienanfragen: Um eine korrekte und einheitliche Darstellung von Informationen zu gewährleisten, ist ein LifeWave-Mitglied, das Anfragen von der Presse oder anderen Medien im Hinblick auf LifeWave, die Produkte oder die LifeWave-Mitgliedschaft erhält, verpflichtet, jede Anfrage unverzüglich an die Kundendienstabteilung von LifeWave (Telefon in den USA: + 1 866 420 6288) weiterzuleiten.

9.10 Gebühren für allgemeine Schulungen: Ein LifeWave-Mitglied darf für allgemeine Schulungen zu den Produkten und Marketing-Materialien von LifeWave sowie für Schulungsmaterialien, die für LifeWave-Mitglieder angefertigt wurden, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von LifeWave Corporate keine Gebühren zum Zwecke des Profits verlangen.

9.11 Eintragung im Telefonbuch: Werbung in Telefonbüchern ist generell nicht erlaubt. Ein LifeWave-Mitglied darf jedoch eine Eintragung in den Gelben Seiten in den Kategorien Gesundheit, Fitness oder Ernährung vornehmen. Eine derartige Eintragung muss von LifeWave vor der Veröffentlichung genehmigt werden und die Worte „Unabhängiger Vertriebspartner von LifeWave“ enthalten.

9.12 Gebührenfreie und gebührenpflichtige Telefonnummern: Der Gebrauch von 900-Nummern (gebührenfrei in den USA) sowie von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der LifeWave-Geschäftsmöglichkeit oder der LifeWave-Produkte ist nicht gestattet.

9.13 Annahme von Telefonanrufen: Das LifeWave-Mitglied darf das Telefon nicht in einer Art und Weise beantworten, dass beim Anrufer der Eindruck entsteht, er hätte den Geschäftssitz oder ein Büro von LifeWave erreicht.

9.14 Überarbeitung des Firmenmaterials von LifeWave: Das LifeWave-Mitglied ist verpflichtet, die LifeWave-Mitglieder in der Downline über neue Informationen zu LifeWave zu unterrichten. Neue Richtlinien, Formulare und Informationsmaterialien von LifeWave ersetzen die jeweiligen alten Richtlinien, Formulare und Informationsmaterialien.

9.15 Dienstleistungen und Einzelhandelsläden: Der Verkauf von LifeWave-Produkten in Einzelhandelsläden ist zwar zulässig, darf jedoch nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung von LifeWave erfolgen.

9.16 Messen und Veranstaltungen: Das LifeWave-Mitglied darf auf Fachmessen für LifeWave-Produkte werben. Jedoch dürfen LifeWave-Produkte nicht gemeinsam mit anderen Produkten, die per Network-Marketing verkauft weden, vorgestellt und präsentiert werden.

9.17 eBay: Der Vertrieb der LifeWave-Produkte über eBay oder andere Auktionsanbieter im Internet ist nicht gestattet. Diese Art von Verkauf schließt den persönlichen Kontakt aus, der beim Network-Marketing gegeben sein sollte. Das LifeWave-Mitglied darf einer dritten Person keine LifeWave-Patches anbieten, wenn bekannt ist, dass diese Person beabsichtigt, sie über eBay zu verkaufen. Dies stellt einen Grund für eine Vertragsbeendigung dar.

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10. PROVISIONEN UND GEBÜHREN

10.1 Provisionen und Gebühren der LifeWave-Mitglieder: Die Vergütung des LifeWave-Mitglied erfolgt gemäß dem Vergütungsplan des Landes, in dem das LifeWave-Mitglied seinen ständigen Wohnsitz hat (ausführlicher dargelegt in Anhang A dieser Richtlinien und Verfahrensweisen weiter unten). Die in der Broschüre des LifeWave-Vergütungsplans (oder auf der Website von LifeWave) aufgeführten Richtlinien geben die Auszahlungen von Erträgen sowie die für die LifeWave-Mitglieder anfallenden Gebühren vor. Der in Anhang A aufgeführte „Vergütungsplan von LifeWave“ ist Teil dieser Richtinien und Verfahrensweisen. Alle LifeWave-Mitglieder müssen die Richtlinien und Verfahrensweisen, einschließlich Anhang A dieses Dokuments, akzeptieren.

10.2 Qualifikation: Das LifeWave-Mitglied ist voll und ganz dafür verantwortlich, die Qualifikationskritierien zu erfüllen. LifeWave, LLC garantiert für LifeWave-Mitglieder keine Provisonsbeträge. Sich qualifizierende Mitglieder müssen die drei nachstehenden Anforderungen erfüllen, um Geld zu verdienen: 1. Das Mitglied muss „aktiv“ sein. Das bedeutet, es muss in den vergangenen 35 Tagen LifeWave-Produkte im Wert von mindestens 55 PV erworben haben. 2. Die Vertriebspartner in der Downline des Mitglieds müssen aktiv sein. 3. Das Mitglied muss mindestens 990 BV haben, um einen Zyklus abzuschließen. (330 im Umsatzbein und 660 im Leistungsbein.)

10.3 Aktiver Status für Vertriebspartner in der Downline: Alle Vertriebspartner in Ihrer Downline, durch die Sie Prämien und/oder Provisionen erhalten, müssen ebenfalls einen aktiven Status haben. Wenn Sie beispielsweise Vertriebspartner auf Silber-Ebene sind, müssen Sie mindestens 2 Silber- oder Gold-Vertriebspartner links in der Struktur und mindestens 2 Silber- oder Gold-Vertriebspartner rechts in der Struktur gesponsert haben, damit Sie sich für eine Provisionsanpassungsprämie der Stufe 1 (zusätzlich zu den anderen Qualifikationskriterien) qualifizieren. Für dieses Qualifikationskriterium ist es erforderlich, dass diese 4 Vertriebspartner, durch die Sie sich für eine Provisionsanpassungsprämie der Stufe 1 qualifizieren, einen aktiven Status haben, d. h. ein Minimum von 55 PV pro Monat erwerben.

10.4 Einkommensgarantie: Dem LifeWave-Mitglied wird weder ein bestimmtes Einkommen noch ein bestimmtes Niveau an Verkäufen, Profit oder Erfolg garantiert.

10.5 Provisionsperiode: Die Provisionswoche beginnt um 00:00:01 (1 Sekunde nach Mitternacht) an jedem Montag und endet um 24:00:00 (Mitternacht) am darauffolgenden Sonntag. Diese Zeiten gelten für die Eastern Standard Time Zone (EST), die 6 Stunden nach der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) liegt.

10.6 Auszahlung von Prämien: Provisionen werden wöchentlich ausgezahlt.. Die in einer Provisionswoche (wie in Abschnitt 10.5 oben definiert) erwirtschafteten Provisionen werden am nachfolgenden dritten Dienstag nach Ende der Provisionswoche ausgezahlt. Endet eine Provisionswoche beispielsweise am Sonntag, dem 10. des Monats, wird die Provision am dritten darauf folgenden Dienstag ausgezahlt, also am 26. des Monats. Provisionen, die in der Woche erwirtschaftet werden, werden etwa 16 Tage nach Ende der Provisionswoche ausgezahlt.

10.7 Abbuchung von Prämienauszahlungen: LifeWave, LLC behält sich das Recht vor, die Prämienauszahlung eines LifeWave-Mitglieds für einen Betrag, den das LifeWave-Mitglied LifeWave schuldet, abzugleichen bzw. die Auszahlung der Prämienzahlung zu sperren.

10.8 Ersatzschecks: Auf Anfrage stellt LifeWave einen Ersatzscheck für verloren gegangene oder gestohlene Schecks aus. Dafür wird u. U. eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

10.9 Dienstleistungsgebühren: Die Dienstleistungen, die LifeWave, LLC dem LifeWave-Mitglied zur Verfügung stellt, sind in der Regel kostenlos. Jedoch kommt es vor, dass ein LifeWave-Mitglied eine Leistung anfordert, für die ein zusätzlicher Aufwand erforderlich ist und zusätzliche Kosten anfallen. Für derartige Leistungen wird von LifeWave u. U. eine angemessene Gebühr verlangt. Das Mitglied wird vor Ausführung der Leistung oder Abrechnung der Gebühr über diese anfallende Gebühr informiert.

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11. KÜNDIGUNG DER AUTOSHIP-VEREINBARUNG, KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT, DISZIPLINARVERFAHREN, AUSTRITT UND VERTRAGSBEENDIGUNG

11.1 Bekanntgabe der Kündigung: Die Kündigung der LifeWave-Mitgliedschaft muss schriftlich eingereicht werden. Eine E-Mail oder eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter beim Kundendienst stellt keine ausreichende Berkanntgabe der Kündigung dar. Der Antrag auf Kündigung kann per Fax an den Kundendienst oder per Post an LifeWave, LLC geschickt werden.
Kündigungen von Autoship/regelmäßigen Bestellungen müssen innerhalb von 48 Stunden vor dem Versanddatum erfolgen, damit gewährleistet wird, dass die Bestellung nicht versandt wird.

11.2 Freiwilliger Austritt: Das LifeWave-Mitglied kann jederzeit freiwillig aus der Mitgliedschaft austreten. Dazu muss ein Kündigungsschreiben an LifeWave, LLC gesendet werden, das die Namen sowie Steuer- bzw. Sozialversicherungsnummer und die Unterschriften aller zur Mitgliedschaft gehörenden Personen und Rechtsträger enthält.

11.3 Unfreiwilliger Austritt: Die LifeWave-Mitgliedschaft kann auch seitens LifeWave, LLC gekündigt werden, wenn dafür Gründe vorliegen. LifeWave hat das Recht zu einer sofortigen und endgültigen Einschränkung oder Kündigung einer LifeWave-Mitgliedschaft, wenn das LifeWave-Mitglied die Richtlinien und Verfahrensweisen, den Mitgliedsantrag, die Regeln des Vergütungsplans oder andere Bestimmungen auf Landes- oder Bundesebene, die das Geschäft von LifeWave, LLC betreffen, nicht einhält.

11.4 Disziplinarverfahren: Bei Nichteinhalten der Richtlinlien und Verfahrensweisen wird ein entsprechendes Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach Abschluss werden von LifeWave, LLC u. U. Einzelheiten dieses Disziplinarverfahrens bekanntgegeben.

11.5 Bekanntgabe der Kündigung: Wenn aufgrund vorliegender Gründe die Mitgliedschaft eines LifeWave-Mitglieds gekündigt wird, wird von LifeWave, LLC eine Benachrichtigung per Post an das entsprechende LifeWave-Mitglied gesendet. Dabei wird die aktuellste Adresse verwendet, die beim Corporate Office vorliegt. Bei Erhalt der Kündigung ist das LifeWave-Mitglied verpflichtet, unverzüglich alle Aktivitäten als LifeWave-Mitglied zu beenden und, sofern möglich, entsprechende Werbung auf Websites zu entfernen.

11.6 Einspruch gegen die Kündigung: Wenn ein LifeWave-Mitglied Einspruch gegen die Kündigung erheben möchte, muss dieser Einspruch schriftlich und innerhalb des im Kündigungsschreiben angegebenen Zeitraums erfolgen.

11.7 Folge der Kündigung: Unabhängig davon, ob die LifeWave-Mitgliedschaft durch den freiwilligen Austritt des Mitglieds oder durch Kündigung seitens LifeWave, LLC beendet wurde, ist das entsprechende LifeWave-Mitglied nicht mehr berechtigt, LifeWave-Produkte zu verkaufen oder andere potenzielle LifeWave-Mitglieder zu sponsern.

11.8 Rechtsstreit: Jegliche Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Mitgliedsverträge zwischen LifeWave-Mitgliedern und LifeWave, LLC, werden vor dem State Court in Gwinnett County, Georgia, USA, oder dem U.S. Federal District Court, Atlanta, USA, ausgetragen. Diese Richtlinien und alle Verträge zwischen LifeWave, LLC und LifeWave-Mitgliedern unterliegen dem Recht des US-Bundesstaats Georgia und sind für die Rechtsnachfolger und Bevollmächtigten beider Parteien verbindlich.

11.9 Kündigungsklausel für Puerto Rico

11.9.1 Ein Vertriebspartner in Puerto Rico kann seine Mitgliedschaft beenden

11.9.1.1 zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen während der ersten 90 Tage nach der Anmeldung, und/oder

11.9.1.2 zu jedem Zeitpunkt unter Erbringung des Nachweises, dass LifeWave sich nicht an die grundlegenden Verpflichtungen des Mitgliedsvertrags hält, oder dass LifeWave eine Handlung ausgeführt bzw. unterlassen hat, durch die die Interessen des Vertriebspartners bei der Erschließung des Verkaufsgebiets und die Durchführung von Dienstleistungen nachteilig beeinflusst werden.

11.9.2 Kündigung per Einschreiben, Puerto Rico Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss per Einschreiben gesendet werden. Vertriebspartner, die in Puerto Rico ansässig sind, senden die Kündigung per Einschreiben an LifeWave Customer Support, 5400 Laurel Springs Pkwy., Ste 1106, Suwanee, GA 30024, USA

11.9.3 Verpflichtungen von LifeWave bei Kündigung durch den Händler, Puerto Rico Zum Zeitpunkt der Kündigung werden von LifeWave

11.9.3.1 Alle Produkte, die sich im Besitz des Vertriebspartners befinden und in gutem Zustand sind, zu nicht weniger als 90 % der ursprünglichen Nettokosten erstattet. Unter den ursprünglichen Nettokosten ist der ursprünglich vom Vertriebspartner gezahlte Preis zu verstehen.

11.9.3.2 Das Gleiche gilt für vom Händler erworbene Dienstleistungen. Diese werden ebenfalls zur 90-%-Rate zurückgekauft.

11.9.3.3 Dem Vertriebspartner werden nicht weniger als neunzig Prozent (90 %) aller Beträge erstattet, die er zum Zwecke der Teilnahme am Geschäft ausgegeben hat.

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12. DATENSCHUTZRICHTLINIEN VON LIFEWAVE

12.1 LifeWave nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst. Unsere Website wurde so aufgebaut, dass Sie im Allgemeinen die Website von LifeWave besuchen können, ohne sich anzumelden oder Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wenn Sie sich entscheiden, personenbezogene Informationen anzugeben (alle Informationen, anhand derer Sie identifiziert werden können), versichern wir Ihnen, dass diese aussschließlich zur Unterstützung Ihrer Kundenbeziehung mit LifeWave verwendet werden.

12.2 Diese Erklärung zum Schutz online angegebener personenbezogener Informationen betrifft fünf Kernbereiche: Information, Möglichkeit der Austragung, Korrektheit und Zugriff, Sicherheit und Zukünftige Entwicklungen.

12.3 Information: Diese Erklärung zum Online-Datenschutz informiert Sie über die Datenschutzrichtlinien und -verfahrensweisen von LifeWave sowie über die Wahlmöglichkeiten, die Sie hinsichtlich der Art und Weise, in der Ihre Informationen gesammelt und verwendet werden, haben. Ein Link zu den Datenschutzrichtlinien ist auf unserer Homepage sowie unten auf jeder Seite unserer Website verfügbar. Die Datenschutzrichtlinien sind damit stets mühelos auffindbar.

12.3.1 Welche Daten gesammelt werden: Wenn Sie sich bei unserem Webserver anmelden, wird automatisch Ihr Domain-Name, jedoch nicht Ihre E-Mail-Adresse (wenn dies möglich ist), erkannt. Wir speichern den Domain-Namen, von dem aus Sie sich angemeldet haben, und sammeln Informationen darüber, welche Seiten sie abrufen oder besuchen sowie benutzerspezifische Informationen über die von Ihnen besuchten Seiten sowie Angaben, die Sie freiwillig machen (wie beispielsweise Informationen im Rahmen von Umfragen und/oder der Registrierung auf Websites).

Wir speichern Ihre E-Mail-Adresse nicht, es sei denn, Sie haben uns per E-Mail kontaktiert oder Ihre E-Mail-Adresse und sonstige personenbezogenen Informationen freiwillig angegeben.

Wir sammeln „Cookies“, um Ihre Einstellungen zu speichern und Informationen zu Ihren Sitzungen aufzuzeichnen.

In bestimmten Bereichen der LifeWave-Website können Sie eine Mitgliedschaft beantragen oder Kunde werden, Produkte und Dienstleistungen bestellen, Anfragen machen oder sich registrieren, um Materialien zu erhalten. Auf diesen Seiten werden u. U. die folgenden personenbezogenen Informationen gesammelt: Name, Kundennummer, Kontaktangaben, Rechnungsdaten, Transkations- und Kreditkartendaten.

Damit wir unseren gegenseitigen Kontakt zukünftig besser auf Sie abstimmen und unsere Produkte und Dienstleistungen weiter verbessern können, bitten wir Sie möglicherweise um freiwillige Informationen zu persönlichen oder beruflichen Interessen, demographischen Daten, Erfahrungen mit unseren Produkten und fragen Sie, wie wir am besten mit Ihnen in Kontakt treten können.

12.3.2 Wie die Daten verwendet werden: Ihre Daten werden von LifeWave genutzt, um Ihre Bedürfnisse besser zu verstehen und Ihnen einen besseren Service zu bieten. Insbesondere nutzen wir Ihre Daten, damit Sie Transaktionen abschließen, Kontakt mit uns aufnehmen und von uns über neue Dienstleistungen informiert werden können sowie dazu, unsere Websites für Sie zu personalisieren. Kreditkartennummern werden nur für Zahlungen verwendet und nicht für andere Zwecke einbehalten.

Gelegentlich verwenden wir Ihre Daten möglicherweise auch dazu, um Sie aus Marktforschungsgründen zu kontaktieren oder Ihnen Marketinginformationen zuzusenden, die Sie vielleicht interessieren könnten. Dabei erhalten Sie immer die Möglichkeit, sich aus der Empfängerliste auszutragen (Opt out), und in Zukunft nicht mehr diesbezüglich kontaktiert zu werden. Im Einvernehmen mit lokalen Auflagen erhalten Sie, wenn möglich, auch die Gelegenheit, sich auszutragen, bevor Sie unverlangt kontaktiert werden. Online gesammelte Daten werden u. U. auch mit Informationen kombiniert, die Sie bei der Registrierung mit LifeWave angegeben haben.

12.3.3 An wen die Daten weitergegeben werden: LifeWave verkauft oder vermietet Ihre personenbezogenen Informationen nicht und gibt sie nicht an Dritte weiter, ohne dass dies von Ihnen ausdrücklich genehmigt wurde oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Wir geben Ihre online mitgeteilten personenbezogenen Daten nur an andere LifeWave-Mitglieder und/oder Geschäftsparter weiter, die in unserem Auftrag die oben beschriebenen Zwecke ausführen. Diese LifeWave-Mitglieder und/oder Geschäftspartner, einschließlich solcher in den USA und/oder in anderen Ländern, müssen bei der Verwendung dieser Daten unsere Datenschutzrichtlinien einhalten und sind verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln.

12.4 Möglichkeit der Austragung: Personenbezogene Daten, die Sie uns online mitgeteilt haben, werden von LifeWave nicht auf andere als die oben beschriebene Art und Weise verwendet oder weitergegeben, ohne dass Sie vorher informiert werden und dies ablehnen können. Wie bereits erwähnt erhalten Sie auch immer die Möglichkeit anzugeben, wenn Sie keine unerwünschten Direktmarketingmaterialien von uns erhalten möchten. Wir werden alles tun, um Ihrem Wunsch nachzukommen.

Ihre Einwilligung wird immer eingeholt, bevor wir Daten an dritte Parteien weitergeben, die nicht in unserem Auftrag handeln und nicht verpflichtet sind, unsere Datenschutzrichtlinien einzuhalten.

12.5 Korrektheit und Zugriff: LifeWave bemüht sich darum, dass Ihre personenbezogenen Daten korrekt bleiben und sicher aufbewahrt werden. Sie haben keinen Zugriff auf Ihre Online-Daten. Wenn Sie Ihre Daten aktualisieren bzw. berichtigen möchten, müssen Sie LifeWave wie unten beschrieben direkt kontaktieren. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre und Sicherheit wird Ihre Identitität bestätigt, bevor Sie Zugriff auf Ihre Daten erhalten.

12.6 Sicherheit: LifeWave nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst. Wir verwenden technische, elektronische und innerbetriebliche Verwaltungsverfahren, um unerlaubten Zugriff auf Ihre Daten bzw. eine unerlaubte Veröffentlichung Ihrer Daten zu verhindern sowie die Korrektheit und ordnungsgemäße Verwendung Ihrer Daten zu gewährleisten.

12.7 Zukünftige Entwicklungen: Gelegentlich verwenden wir möglicherweise Kundendaten für neue, unvorhergesehene Zwecke, die in unseren Datenschutzrichtlinien noch nicht erwähnt werden. Falls sich unsere Datenpraktiken ändern, werden wir die entsprechende Änderung auf unserer Website bekanntgeben, damit Sie darüber informiert sind und die Möglichkeit haben, diese neue Verwendung Ihrer Daten abzulehnen. Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Daten verwendet werden, besuchen Sie in regelmäßigen Abständen unsere Website. Falls eine Richtlinie aufgrund eines neuen Verwendungszwecks geändert wird, verwenden wir nur Daten, die nach Implementierung dieser Änderung gesammelt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unseren Datenschutzrichtlinien haben.

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13. ANTI-SPAM-RICHTLINIEN

13.1 Einhaltung der FTC-Vorschriften: Alle Mitglieder/Vertriebspartner verpflichten sich, die Vorschriften des United States FTC Act sowie alle von der FTC (Federal Trade Commission) herausgegebenen Regeln, Vorschriften und Richtlinien zu befolgen. Die Mitglieder/Vertriebspartner werden alle unfairen und irreführenden Werbepraktiken vermeiden und insbesondere in Übereinstimmung mit den FTC-Vorschriften hinsichtlich aller Repräsentationen und Offenlegungen handeln.

13.2 Rechtsauskunft: Das Mitglied/der Vertriebspartner erklärt, dass LifeWave, Inc. in der Vergangenheit oder durch diese Vereinbarung keine Rechtsauskünfte gegeben hat und garantiert LifeWave, Inc., dass es/er rechtlichen Beistand von einem Rechtsanwalt eigener Wahl einholen wird, der es/ihn bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung beraten wird.

13.3 Allgemeine Einhaltung der Vorschriften: Das Mitglied/der Vertriebspartner stimmt zu, dass es in seiner Verantwortung liegt, sich mit allen sein Geschäft betreffenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften vertraut zu machen, nicht nur mit den hier erwähnten FTC-Vorschriften. Das Mitglied/der Vertriebspartner stimmt zu, die Website der FTC zu besuchen und sich mit allen Fragen zu den Gesetzen der FTC bzw. anderen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften an seinen eigenen Rechtsanwalt zu wenden. Als ein Beispiel der FTC-Vorschriften stimmt das Mitglied/der Vertriebspartner zu, dass jeder Gebrauch des Wortes „free“ (frei) in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften, wie sie im FTC-Leitfaden dargelegt werden, erfolgen muss. Eine Kopie dieses Leitfadens finden Sie hier: www.ftc.gov\bcp\guides\free.htm

13.4 Unerwünschte, kommerzielle Massen-E-Mails: Das Mitglied/der Vertriebspartner stimmen zu, die Dienstleistungen von LifeWave, LLC weder direkt noch indirekt zur Förderung gesetzlich verbotener Aktivitäten oder zur illegalen Versendung unerwünschter kommerzieller Massen-E-Mails (USBE), sogenanntem SPAM, zu verwenden. Ferner wird das Mitglied/der Vertriebspartner keine Mail-Header-Daten fälschen oder ohne Genehmigung verwenden. Das Mitglied/der Vertriebspartner versteht und stimmt zu, dass verschiedene Bundesstaaten der USA wie auch die Bundesregierung Gesetze vorschlagen und/oder erlassen, durch die die Versendung unerwünschter kommerzieller Massen-E-Mails (UCBE) eingeschränkt wird.

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